Winterdienste

Winterdienste

In den meisten Kommunen sieht eine Satzung vor, das Hausbesitzer eine Räum- und Streupflicht haben. Wer übernimmt diese Abreiten in einem Mehrfamilienhaus? Der Hausbesitzer ist hier in der Verantwortung.

Geben Sie uns den Auftrag zum Freihalten der Gehwege im Ihr Anwesen im Saarland.

Gehwege sollen von 07:00 – 20:00 Uhr gefahrlos passierbar sein. Dafür tragen wir Sorge mit unseren entsprechenden Geräten.

Sprechen Sie uns einfach an, gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für die Wintermonate.